Einbürgerungs-Betrug wird legalisiert

Von Totila Veckenstedt • 19. Februar 2008 • Kategorie: Nachrichten

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Das Land Berlin wollte die Einbürgerung einiger Ausländer nach acht bis elf Jahren wieder rückgängig machen, weil es bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft getäuscht wurde. Natürlich klagten die fremden Betrüger beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen diese Maßnahme, denn welcher Sozialgeld-Ausländer verläßt schon freiwillig sein Schlaraffenland?
Und die BRD wäre eben auch nicht die BRD, wenn die Fremden nicht für ihre Dreistigkeit belohnt würden und Recht erhielten.

Nach Auffassung der Richter sei jedenfalls seit der Täuschung ein zu langer Zeitraum vergangen. Sie beriefen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mai 2006, wonach derartige Entscheidungen „zeitnah“ zu treffen seien. Davon könne in den vorliegenden Fällen nicht mehr gesprochen werden, entschieden die Leipziger Richter.

Die aus Pakistan, der Türkei und dem Libanon stammenden Kläger hatten im Rahmen ihrer Einbürgerungsverfahren gegenüber den Behörden falsche Angaben gemacht. Ein gebürtiger Pakistani verschwieg seine Zweitehe in der Heimat und gab nur seine deutsche Ehefrau an. Ein anderer Kläger gab an, aus dem Libanon zu stammen. Die Behörden fanden jedoch später heraus, daß er in der Türkei geboren wurde.

Nach einem solchen Urteil, das übrigens im Namen des Volkes gefällt wurde, können sich nun auch die geschätzten 50.000 Türken beruhigt zurücklehnen, die sich, nachdem sie die BRD-Staatsbürgerschaft erhalten hatten, wieder die türkische besorgten. Ihnen wird, obwohl sie ungesetzlich handelten, nichts passieren, weil ihnen das nach BRD-Kriterien kaum „zeitnah“ nachzuweisen ist.

Aber wer hätte schon angesichts der Tatsache, daß sich die linken Ideologen nicht nur in der Politik anreicherten, sondern auch in der Justiz, ernstlich ein anderes Urteil erwartet?

Das, was jeder Dackelzüchterverein kann, nämlich Personen, die sich die Mitgliedschaft unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen haben, wieder auszuschließen, wagt die Gutmenschenrepublik nicht. Obwohl es ja auch genügend Beispiele anderer Staaten gibt. So wurde erst kürzlich in Kanada nach 50 Jahren einem angeblichen oder auch tatsächlichen „Kriegsverbrecher“ die kanadische Staatsbürgerschaft wieder entzogen.
Und es ist auch anderswo nicht unüblich, das gleiche zu tun, wenn der Eingebürgerte allzu frühzeitig Sozialleistungen in Anspruch nehmen will.
Nur in der realexistierenden BRD geht das nicht. Hier wird möglicherweise jede Verordnung und jedes Gesetz so zurechtgebogen, daß selbst der dreisteste zugewanderte Betrüger und Sozialschmarotzer „unabschiebbar“ wird. Und genau diese Botschaft dürfte auch bei dieser Personengruppe angekommen sein: das, was man als Ausländer durch Betrug “erwirbt” darf man in der BRD auch behalten.

Welchen höheren Wert mag wohl eine Staatsbürgerschaft haben, die offenbar so ziemlich jedem Mühseligen und Beladenen nach einer Weile hinterher geworfen wird, wenn er es erst einmal bis hierher geschafft hat?
Auf ethnische Kompatibilität und Qualifikationen kommt es den „Umvolkern“ wohl sowieso nicht an.

Für die fremden Landnehmer hat die BRD-Staatsbürgerschaft allerdings einen sehr praktischen Nutzen, da sie den bequemen Daueraufenthalt in einem Sozialsystem sichert, das anderswo in der Welt immer noch seinesgleichen sucht. Und das wird solange so sein, wie es noch genügend Dumme gibt, die mit ihren Steuern ein System dafür aufrechterhalten, auf daß möglichst viele fremde Nichtskönner und Nichtstuer sorgenfrei hier leben können.

Möglicherweise passend dazu die Meldung des Statistischen Bundesamtes vom 18. Februar 2008, wonach 2007 knapp 402 400 Ausländer in die BRD zugezogen seien oder hier geboren wurden. Zugleich hätten knapp 279.000 Ausländer Deutschland verlassen oder seien gestorben. Außerdem schieden rund 129.500 aus anderen Gründen aus dem Ausländerzentralregister aus, vor allem durch ihre Einbürgerung.

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