Rassismusvorwurf an Discothekenbetreiber: Ausländer dürfen nicht aussortiert werden
Von Totila Veckenstedt • 27. Oktober 2008 • Kategorie: Nachrichten
Im Grunde weiß es ja jeder, aber man kann es trotzdem gar nicht oft genug wiederholen, daß nicht nur in der BRD die Türken die mit weitem Abstand unbeliebtesten Ausländer sind. Und daran ist nicht etwa ein von Pseudo-Gutmenschen wie selbstverständlich unterstellter Rassismus schuld, sondern die Gökhans, Yussufs, Alis und Mehmets geben sich immer wieder aufs Neue größte Mühe, daß ihr Ansehen bei allen anderen so ist, wie es ist.
Dieses Ansehen beruht deshalb auch nicht auf Vorurteilen, sondern auf Erfahrungswerten mit diesen Goldschätzchen der „multikulturellen Bereicherung“.
Da wo überfallen, geschlagen, getreten, geraubt, vergewaltigt und mit Messern zugestochen wird, haben die muselmanischen Halbwilden aus Kleinasien mit ihrem größenwahnsinnigen antideutschem Rassismus und viel Energie den ersten Platz erkämpft. Kurzum, da wo es Ärger gibt, haben überproportional häufig gewaltverliebte Dumpfbacken türkischer Herkunft ihre Fäuste im Spiel.
Wer also irgendwie kann, meidet die Gesellschaft hyperaggressiver Zweibeiner mit einem Durchschnitts-IQ von knapp unter oder knapp über 80. Aber selbst diese Flucht in die „innere Immigration” will man den Einheimischen nicht gestatten, es soll keine angstfreien Ruhezonen für normale Menschen geben dürfen, denn der Ausschluß der fremden Störenfriede soll Rassismus sein. Deshalb kommt es auch immer wieder zu Gerichtsverfahren gegen Gastronomen, die einer bestimmten Klientel den Zutritt zu Gaststätten, Discotheken usw. verweigern.
Mit einem solchen Rassismus-Vorwurf beschäftigt sich derzeit wieder einmal die Justiz in Hannover, wie die „Neue Presse“ am 24. Oktober 2008 meldete.
Ein 35-jähriger Türke mit BRD-Ausweispapieren hatte einen Clubbetreiber vor dem Amtsgericht auf 300 Euro Schmerzensgeld wegen ungerechtfertigter Ungleichbehandlung verklagt. Der Türke gab an, daß er seinerzeit wegen seines ausländischen Aussehens nicht in die Disko gelassen wurde.
Der Türke wollte am Ostersamstag gemeinsam mit der für seinesgleichen typischen Meute die Diskothek „ZaZa“ in Hannover betreten. Während seinen deutschen Bekannten ohne Probleme Einlaß gewährt worden sei, mußten der Türke und sein afrikanischer Freund draußenbleiben.

Da ist es natürlich klar, daß es jetzt, wo es um 300 Euro Schmerzensgeld geht, kräftig auf die türkischen Tränendrüsen gedrückt wird: „Seit meinem 18. Lebensjahr werde ich immer wieder an Diskotheken mit fadenscheinigen Ausreden abgewiesen“, sagte der Türke, der seit 22 Jahren in Deutschland lebt. Mal behaupteten die Türsteher, es seien nur persönlich eingeladene Gäste zugelassen oder der Eintritt sei ausschließlich für Clubmitglieder. „Ich bin aber sicher, daß es nur um meine ausländische Herkunft geht“, meinte unser Goldschätzchen. Er erwarte eine grundsätzliche Entscheidung, ob und mit welchen Gründen jemand abgewiesen werden kann.
Der Clubbetreiber wies die Vorwürfe übrigens zurück: „Ich will eine gerichtliche Entscheidung darüber, ob ich das Recht habe, jederzeit auszusortieren, wer in meine Diskothek kommt und wer nicht“, sagte der 52-Jährige. Er weise Menschen nicht generell aufgrund ihrer Herkunft ab. „Es geht darum, in der Disco ein Gleichgewicht der Bevölkerungsgruppen zu haben, um Ärger unter den verschiedenen Nationalitäten zu vermeiden.“
Mit seinen Ansichten hat der gute Mann natürlich vollkommen Recht, aber er wird sich vermutlich über das Gerichtsurteil demnächst sehr wundern. Gewiß darf er theoretisch allein darüber entscheiden, wer sein Lokal betreten darf, und kein Gast hat einen grundsätzlichen Anspruch auf Einlaß.
Wenn es aber um die sonnengebräunten und schwarzhaarigen Goldschätzchen der multikulturellen Endzeitgesellschaft geht, wird selbstverständlich der Rassismus-Vorwurf laut und mit der Antidiskriminierungskeule geschwungen. Grundsätzlich ist erst einmal selbst der frechste Türke in der besseren Position, denn die „Unrechtslage“ ist da leider eindeutig.
Und übrigens: Warum sollte ein Gericht ausgerechnet einer Einzelperson ein Recht zugestehen, welches man dem deutschen Volk in seiner Gesamtheit verweigert, nämlich selbst darüber zu befinden, wen man als Gast einlassen möchte und wen nicht?
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Moin!
Es darf eben nur eine bestimmte Dealer-Bande per Schutz in einer Diskothek verchecken!
Unser türkisches Goldschätzchen wollte vielleicht aus Versehen in eine italienische oder russische oder albanische oder serbische oder sogar deutsche Disse gehen .. die haben alle Ihre eigenen Checker!
Ich frage mich nur, was diese Goldschätzchen eigentlich in einer Disco suchen? Ihre eigenen Frauen sperren sie zu Hause ein. Und nach ihrem Glauben sollen sie ja den Kontakt zu Ungläubigen meiden. Es wäre besser, sie würden in die Moschee gehen und Ihre Sünden büssen als in Discos. Wäre ich Wirt oder Disco-Besitzer, würde ich einen Club daraus machen, dann könnte ich mir meine Gäste aussuchen.
Der Alptraum eines deutschen Vermieters ist ein rechtskundiger Türke mit Grossfamilie. Und da soll ein Discothekenbesitzer über seinen eigenen Laden bestimmen dürfen? Pustekuchen !!!
Ich stimme der Auswahlkriterien der Discothekenbetreiber eigentlich vollkommen zu, nur in diesem Fall ist er selbst Schuld, denn ich habe auch in der Feindpresse besagten Migranten im Interview gehört. Also der gehörte definitiv nicht zu den Unterschichtenausländern! Der konnte sich besser artikulieren als viele deutsche Jungendliche Spacken und als der Türsteher. Versteht mich nicht falsch ich setzte mein Kreutzchen bei der nächsten Wahl auch an der rechten Stelle nur da findet man wirklich mal einen der wenigen Migranten der mit deutschen Freunden unterwegs ist, die auch einen patenten Eindruck machen und er wird aussortiert, da liegt der Vorwurf des Rassismus gerechtfertigt nah.
Ansonsten macht weiter so. Deutschland mach die Augen auf!
Gruß. C.