Bundesregierung ermöglicht Muselmanen die Viel-Ehe

Von Hans Kohlhase • 9. Juli 2008 • Kategorie: Aktuell

Islamische Massenhochzeit

Für den Unbedarften stellt sich die Frage vielleicht immer noch, wenn er in der Lage ist, das Tagesgeschehen wahrzunehmen, machen die das absichtlich so, oder sind die nur zu dämlich, die Konsequenzen ihres Tuns zu erfassen?
Wer schon etwas abgehärteter ist und sieht, mit welcher Konsequenz seit vielen Jahren dieses Land gegen die Wand gefahren wird, kann jedoch nur noch böswilligen Vorsatz der etablierten Übeltäter konstatieren. Besonders dann, wenn wieder einmal vor dem Steinzeit-Islam ohne Not zurückgewichen wird bzw. ihm der Boden bereitet wird.
Die Transformation unseres Lebensraumes in eine islamische Scharia-Kolonie scheint jedenfalls gewollt zu sein.

Ein weiterer Schritt in diese Richtung ist die Neuregelung des Personenstandsgesetzes, das zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Danach wird die kirchliche Eheschließung ohne die standesamtliche möglich. Es erfolgt also eine rechtliche Trennung von kirchlicher und staatlicher Trauung, die damit völlig unabhängig nebeneinander stehen.

Zwar wird beteuert, daß dadurch keine neue Ära anbreche, weil zum Beispiel die christlichen Kirchen auch weiterhin auf der standesamtlichen Trauung bestehen wollten, sich also an der bisherigen Regelung nichts ändern würde.
Und auch sonst bemüht man sich zu betonen, daß in rechtlicher Hinsicht alles beim Alten bleibt, da ausschließlich kirchlich getraute Paare auch weiterhin als nicht verheiratet gelten würden.

Gleichberechtigung im Islam

Ganz so ist es aber wohl nicht, denn natürlich hat diese Änderung Konsequenzen.
So meinte der Familienrechts-Professor Dieter Schwab: „Ein Paar, das sich kirchlich, aber nicht standesamtlich trauen läßt, befindet sich in einer Ehe, die jedoch vom staatlichen Recht als nichteheliche Gemeinschaft angesehen wird - mit allen Konsequenzen.“
Das heißt: Kein Unterhalt, kein Erbrecht, kein Steuerfreibetrag, keine Schutzvorschriften für den Schwächeren beim Scheitern der Ehe, auch kein Zugewinnausgleich. Ansonsten auch kein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht, keine Rechte bei der Totensorge oder bei der Organtransplantation. Familienrechtler Schwab hält daher “die Sache für äußerst bedenklich”, wenn die Nur-Kirchenehe gewählt werde, um das Risiko des Scheiterns dieser Ehe vermögensrechtlich auf den schwächeren Partner abzuwälzen.

Das ist aber nur die eine Seite. Viel entscheidender ist jedoch, daß mit der Neuregelung des Personenstandsgesetzes die muselmanische Mehrfach- oder Viel-Ehe möglich würde, in der bekanntlich Frauen und Kinder stark benachteiligt werden. Das ist natürlich eine Steilvorlage für diejenigen, die ohnehin für sich nur den Koran und die Scharia gelten lassen und auf die weltlichen Gesetze der BRD ihr frommes Häuflein machen.

Es dürfte klar sein, wenn man hierzulande den Moscheen das Recht einräumt, gültige Ehen nach islamischem Gesetz zu schließen - ohne die gleichzeitige Verpflichtung zur standesamtlichen Trauung - dann haben wir letztlich dieselben Verhältnisse wie in den islamischen Unrechtsstaaten.

Auf nach Europa

Und was hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU) dazu zu sagen? Diese meinte unverbindlich gutmenschlich, wie sie nun mal ist: „Mir ist vor allem wichtig, daß Frauen in der Ehe rechtlich abgesichert sind.“
Böhmer sagte weiter, sie setze auf die Mitwirkung der muselmanischen Verbände. Nur eine staatliche Trauung biete ausreichenden Schutz.
Da fragt man sich natürlich, hat diese Frau sie noch alle? Ist ihr nicht klar, welchen Stellenwert die Frau im Islam hat?
Weiß sie nicht, daß der Koran zum Beispiel die Züchtigung, also das Schlagen von Frauen vorsieht? Was soweit geht, daß in der islamischen Welt ernsthaft Debatten darüber geführt werden, wie man seine Frau „richtig“ schlägt usw.

Ist der Frau Böhmer nicht klar, daß den muselmanischen Männern, die zu einem erheblichen Teil auch in der BRD ihre Frauen mißhandeln und quälen, der „ausreichende Schutz“ der Frau nach unserem Rechtsverständnis schlichtweg gleichgültig sein könnte? Weiß Frau Böhmer nicht, daß nach Änderung des Personenstandsgesetzes die „Gläubigen“ hier jetzt genau das umsetzen werden, was ihnen die Islam-Ideologie erlaubt bzw. vorschreibt?

Die Bundesregierung nähert sich jedenfalls immer mehr den Befindlichkeiten der muselmanischen Landnehmer an. Und nur hoffnungslose Realitätsverweigerer können behaupten, das wären alles nur Zufälle.

3 kommentare zu »

  1. Letztendlich bekommt das System genau das was es verdient, fraglich ist nur, ob am Ende genug einheitliches Volk existiert, um aus dem “Morast” auch wieder einen “Garten” zu schaffen. Letzteres dürfte wohl nach den Jahrzehnten der allgemeinen Verdummung und geistigen Beeinflussung der Generationen das größere Problem darstellen.

  2. Auch in vielen deutschen Schwimmbädern hat die Scharia bereits Einzug gehalten. Betroffen bin zum Beispiel ich als Mann. Aus gesundheitlichen Gründen sollte ich möglichst jeden Tag eine Stunde schwimmen. Hierzu gibt es in unserer Nachbarschaft ein kleines Lehrschwimmbecken mit bürgerfreundlichem Eintrittspreis. Dieses kleine Schwimmbad wird von der Gemeinde hoch subventioniert.
    Jedoch am Donnerstag muß ich - wie Struppi - draußen bleiben, denn von 17 bis 21 Uhr ist “Frauenbaden”. Wer nun meint, hier hätten unsere feministischen Emanzen wieder einmal zugeschlagen, sieht sich getäuscht. Die Kulturbereicherung des Frauenbadens haben wir unseren lieben Mitbürgern islamischen Glaubens zu verdanken. Denn die Scharia verbietet, daß Männer und Frauen gleichzeitig im Schwimmbad die Runden drehen. Und die Frauen unserer türkischen Kollegen brauchen das Schwimmbad nun einmal volle vier Stunden lang, zwei Stunden sind zu wenig! Da bleibt mir als Mann eben nichts anderes übrig, als dienstags trotz Wucher-Benzinpreisen zehn Kilometer weiter ins nächste Bad zu fahren, hin und zurück also zwanzig Kilometer zusätzlich! Vielleicht versuche ich es einmal mit einer Anfrage bei unserem politisch korrekten Oberbürgermeister!

  3. Sehr geehrte Freunde nationaler Gesinnung,
    in aller Kürze gesagt, teile ich absolut Ihre politische Auffassung. Habe gerade Ihren Artikel “Bundesregierung ermöglicht Muselmanen die Viel-Ehe” gelesen.
    Hier hätte ich mir allerdings eine genauere Information des Personenstandsgesetzes und der Auswirkungen gewünscht. Heute kann man in der BRD auch nur standesamtlich heiraten. In Zukunft liegt es zwar im Ermessen der Kirchen, die standesamtliche Trauung zu verlangen, aber was nützt allein die kirchliche ??, da sie keine Vorteile oder Verbindlichkeiten vorsieht. Allerdings ist das “Gesetz” eine Sache für die Muselmanen, deren Moscheen nun nach ihrem Gutdünken Mehrehen absegnen können.
    Wenn dies eine Neuerung sein soll, dürfte das bis jetzt in BRD nicht möglich sein und die Eheschließung müßte bei denen allein eine Sache der Moscheen sein.
    Eine Erschwernis sehe ich für die Praxis: Die Muselmanen müssen ihren Harem auch verhalten; es sei denn die Böhmer-Politik hat dafür auch gleich noch unsere Einkommen vorgesehen.

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