„Kulturelle Gepflogenheiten“: Türken dürfen Stütze an Verwandte ins Ausland transferieren

Von Totila Veckenstedt • 3. Juli 2009 • Kategorie: Kurz & knapp
Sozialhilfetürken

Sechs Jahre lang zahlte eine in Nürnberg wohnende Türkin, die von 1998 bis 2004 von Arbeitslosengeld und -hilfe lebte, 49.000 Euro an ihre Verwandten in der Türkei. Als die „Bundesagentur für Arbeit“ (BA) dahinterkam, verlangte die Behörde Teile des Geldes – 31 000 Euro – von der früheren Grundig-Mitarbeiterin zurück. Doch diese Rückforderung wollte die Mutter zweier Kinder nicht hinnehmen. Sie zog vor das Sozialgericht und bekam dort - wie es sich für Sozialleistungs-Heuschrecken gehört – natürlich Recht.

Wie die „Nürnberger Zeitung“ am 26. Juni 2009 berichtete, verhandelte die 1. Kammer unter Vorsitz des Präsidenten des Sozialgerichts, CSU-Mitglied Peter Ruthe, am 25. Juni 2009 die ersten beiden Fälle einer ganzen Serie von Prozessen, bei denen es um die Frage geht, ob die türkischen Sozialleistungsempfänger seinerzeit überhaupt bedürftig waren, oder ob sie im Ausland Vermögen angespart hatten. Offenbar im Zuge der „Liechtensteinaffäre“ war das hiesige Hauptzollamt in den Besitz von Datenträgern gelangt, aus denen sich Geldflüsse zwischen hier lebenden Ausländern und Banken in ihren Heimatländern ergaben. Ein Datenabgleich führte die Ermittler zu 73 „Stütze-Empfängern“ allein in Mittelfranken, gegen die auch die Staatsanwaltschaft wegen Betruges ermittelt.

Die Rechtslage stellt sich laut Ruthe so dar: Für die Frage der Bedürftigkeit von Arbeitslosenhilfe-Empfängern war u. a. entscheidend, ob diese Vermögen im Ausland hatten. Wenn ja, hätten sie nicht als bedürftig gegolten und müßten die Sozialleistungen heute zurückzahlen. Sämtliche Angaben über das eigene Vermögen mußten jedenfalls wahrheitsgemäß erfolgen, was auch heute noch für (deutsche) Antragsteller von Hartz-IV gilt.

Dr. Peter Ruthe, CSU

Laut Bundessozialgericht war es hier lebenden Türken jedoch erlaubt, Unterhalt oder Schenkungen an Familienmitglieder in ihrer Heimat zu leisten, wie Richter Ruthe zitiert. Diese „kulturelle Gepflogenheit“ sei zu respektieren, hätten die obersten Sozialrichter schon 2005 entschieden. Ein weiteres Ehepaar aus Nürnberg hatte in einem Zeitraum von 14 Jahren 160.000 Euro in die Türkei transferiert – angeblich zum Kauf einer Wohnung für die schwerbehinderte Schwester des Klägers und zur Unterstützung weiterer bedürftiger Angehöriger, wie sie sagen.

Die Bundesagentur verlangt von diesen Eheleuten insgesamt 66.000 Euro an Sozialleistungen zurück, weshalb auch sie vor Gericht zogen. Auch hier ist die Behörde davon überzeugt: Die Hilfeempfänger haben im Ausland riesige Vermögenswerte aufgebaut und diese nicht bei ihren Anträgen angegeben. Die Vertreterin der Bundesagentur behauptet sogar, daß das Ehepaar hohe Summen im Golfstaat Bahrain fest angelegt habe. Dafür gebe es Bankbelege. Die Kläger argumentieren indes, sie hätten von Deutschland aus nur Summen an die türkischen Verwandten angewiesen, die diese dort sogleich bar in Empfang genommen hätten. Das Sozialgericht will nun einen Sachverständigen für internationales Bankenrecht anhören und vertagte diesen Prozeß.

Im Fall der 45-Jährigen habe man dieser nicht nachweisen können, daß sie seinerzeit nicht bedürftig war, urteilten die Richter. Es habe damals (anders als heute bei Hartz IV) kein Verbot bestanden, Geld, auch Arbeitslosenhilfe, für andere Menschen auszugeben, so das Gericht. Richter Ruthe glaubt nicht, daß es bei diesem Urteil bleiben wird, sondern daß die Bundesagentur den Instanzenzug ausschöpfen wird.

Orientalische Sozialleistungsempfaenger

Und das ist natürlich sehr zu begrüßen. Denn hier offenbart sich wieder einmal, wie vor allem Türken das bundesdeutsche Sozialsystem gnadenlos ausplündern. Und ihnen werden dabei bisweilen Sonderrechte auf Grund ihrer „kulturellen Gepflogenheiten“ zugebilligt, die ethnischen Deutschen nie gewährt würden. Bekanntermaßen wird letzteren gnadenlos der Hintern aufgerissen, wenn sie hilfebedürftig werden. Sie haben in der Regel nicht die Möglichkeit, Gelder zur Verwandtschaft ins Ausland zu verschieben usw.

Man kocht natürlich vor Wut, wenn man sich vor Augen führt, daß das Bundessozialgericht den Türken Unterhalt oder Schenkungen an Familienmitglieder in der Heimat offenbar auch aus Sozialleistungen erlaubt, die die bundesdeutschen Steuerdeppen finanzieren müssen.
Den Türken- / Ausländerbonus gibt es also nicht nur vor Gericht, sondern auch beim Sozialamt. Offenbar zählen Leistungsmißbrauch und Diebstahl in den Augen der Pseudo-Gutmenschen zu den „kulturellen Gepflogenheiten“. Weiter so, BRD!

 

 

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9 kommentare zu »

  1. Je mehr ich im Internet stöbere, um so mehr kommt mir die Galle hoch! Wir sind zu etwas verkommen, das nicht Deutschland ist!
    Diese Schnorrer aus fremden Ländern sind alle nur Wirtschaftskriminelle! Absahnen um jeden Preis.
    In einigen Jahren sind wir soweit, dass wir Unterstützung aus der ganzen Welt bekommen müssen! Ausgeblutet bis aufs Mark. Wenn es so weiter geht, ist das Deutschland, das ich kenne, tot.

  2. Was heißt hier weiter so BRD?!

    Verrecke BRD und mach Platz fürs DR. Wer dann ins DR kommt, um zu arbeiten, der wird sich aber umgucken, was Zucht und Ordnung bedeuten. Da gibt es dann keine vermummten Schweinebacken mehr auf der Straße geschweige an irgendwelchen Arbeitsplätzen; und dann müssen auch Inder Sturzhelm tragen wenn sie ein Motorrad fahren wollen. Und vor allem ausländische Eltern haften dann für ihre Kinder, wenn der Sprößling nicht spuren will. Und danach gute Heimreise. Ich weiß, ich weiß, ich phantasiere mal wieder. Na und …. wenn schon Illusionen dann richtig.

  3. Dazu passt sehr gut, was ich vor über fünf Jahren selbst durchlitt, als ich nach Verlust des laufenden freiberuflichen (Künstler) Einkommens (wg. Unfall) und Verbrauch aller Ersparnisse geschlagen zum Sozialamt tapste. Als Freiberufler (Künstler) gelangte man nicht in die Arbeitslosenversicherung, musste also zur ‘Fürsorge’ betteln gehen.

    Und da ich so dumm war und nur die reine Wahrheit angab (etwa 300 Euro Dankes[Taschen]geld von einer gut betuchten alten Dame für verschiedene freundliche Dienste), unterstellte man mir sofort, dass ich noch weitere solche Einkünfte haben könnte. Es gab dafür nicht den leisesten Beweis.

    Nur auf Verdacht Antrag abgelehnt! - Hätten die das bei einem sog. Migranten gewagt? - Nein!

    Erst als ich eine mit mir seit Jugendzeiten befreundete Anwältin diesen holzköpfigen ‘Fürsorge-Dämlichkeiten’ (sind ja fast immer weiblich) auf den Hals hetzte, die sie mit täglich etwa vier bis fünf Anfragen und Beschwerden wochenlang nervte, gewährte man mir gnädig widerwillig und unter herbem Abzug (300 Euro/Monat) für die leider folgend nötigen acht Monate zumindest Miete, Gas, Strom und Nebenkosten voll.

    Wohl gemerkt: Das geschah erst nach knapp drei geschlagenen Monaten!

    Dass ich zuvor Jahrzehnte lang brav und dumm meine Steuern und Sozialabgaben (Renten- und Krankenversicherung sind für freiberufliche Künstler Pflicht) zahlte, sowie ALLE meine Ersparnisse aufbrauchte, zählte gleichsam einen ‘Dreck’. Auch zählte einen ‘Dreck’, dass ich höflich und (sog. ‘feine englische Art’) zurück haltend auftrat. Das wurde mir glatt als Schwäche ausgelegt und mit wahrhaft maßlos frechem Gebaren vergolten.

    Toller Sozialstaat! Wenn unsereins ihn mal wirklich braucht, wird man schier buchstäblich voll in den Arsch getreten (Entschuldigung für den Ausdruck) und wie ein Gauner behandelt. Niemand ist Sozialschmarotzer, wenn er oder sie für einige Monate Unterstützung braucht. Sollte das wer meinen, sollte ihn oder sie die auf der Stelle Pest befallen…

    Und was lernte ich daraus? - Wer die Wahrheit sagt, ist angeschmiert und hat nix als Ärger am Hals! In jeder Hinsicht! Also werde ich bei der nächsten ‘Ungelegenheit’ - wovor der Himmel mich bewahren möge - einfach selbst frech lügen, indem ich nichts sage, was die mir nicht beweisen könnten.

  4. Man sollte Radio Freiheit umbenennen in “Der tägliche bundesrepublikanische Irrsinn”. Die Gefahr besteht, daß man sich an den Irrsinn gewöhnt und ihn zur Norm macht. Dann hat der gesunde Menschenverstand keine Chance mehr!

  5. Na klar, wenn AL KAIDA keine BRD Sozialleistungen d i r e k t bekommt, dann eben auf dem Umweg über die Türken-Landplage.

  6. Was die alliierten Kriegsgener in zwei Weltkriegen nicht schafften, nämlich die totale wirtschaftliche, politische und kulturelle Ruinierung unseres Landes, schaffen nun die vom deutscher Wähler-Stimmvieh gewählten Volkszertreter und das schlimme daran ist, daß sich hieran leider auch am 27. September nichts ändern wird. Jedes Volk bekommt die Regierung, welche sie haben möchte und letztendlich auch verdient!

  7. Wenn der Deutsche mal nur einen Fehler beim Ausfüllen eines Formulars macht und 200 Euro zuviel bekommt, wird er wie ein Schwerverbrecher verurteilt und muss noch 2000 Strafe zahlen. Ich spreche aus Erfahrung.

  8. Allein schon die Tatsache, dass man beim Antragstellen für ALGII sämtliche Kontoauszüge der Vormonate vorlegen muss, ist schon (in meinen Augen) diskriminierend. Der Gang zur ARGE ist schon erniedrigend genug (sehe ich jedenfalls so), aber man wird ja förmich als Bittsteller degradiert. Das soll aber in diesem “Saustaat” so sein: man soll sich als DEUTSCHER!! schämen, zum Amt zu gehen. Nur bei den Kanaken ist es anders: denn DIE brauchen es ja WIRKLICH, die ARMEN….Vieleicht wird dies alles irgendwann einmal NUR NOCH den lieben Mitbürgern mit Migrationshintergrund zur Verfügung stehen, wer weiß…? Wir erarbeiten es jahrzehnte lang, und Multi-Kulti macht sich’s noch gemütlicher hier wie ohnehin schon…

    Irgendwann in den Nachrichten: “Der Bundestag hat nun endgültig beschlossen, das gesetzliche Rentenalter auf 82 Jahre anzuheben.” -
    Das letzte Jahr wird dann in einer Schreinerei gearbeitet, wo man sich gleich seinen Sarg zimmert, den man sich unmittelbar nach dem Fertigstellen schon mal auf den Rücken bindet, damit man dann im Falle DES Falles nur noch UMFALLEN muss…!

  9. Nun die Türken sind schon ein besonderes Volk. Die haben halt eine andere Mentalität. Raffen und nehmen was einem von reich gedecktem Gabentisch, auch unter Umgehung aller Gesetze.
    Übrigens, die Türken, die jetzt bei uns leben, sind der Abschaum der Türkei. In der Türkei werden sie als Nichttürken und Ausländer (ganz schlimm als verräterische Deutsche) betrachtet! In der Türkei habe ich aufrechte Türken kennen- und schätzen gelernt.

    Nur der Deutsche hat im Grunde das Recht, hierzlande um Unterstützung zu ersuchen. Wenn man nicht mit der Regierung einverstanden ist, wählt sie ab.
    Außerdem, wer Geld haben will, muss auch eine Gegenleistung bringen. Das läuft natürlich bei diesen Nichtdeutschen nicht, Warum sind die denn aus Ihrer Heimat abgehauen?
    Die Gesetze, die wir jetzt haben sind für den A… Gegen das deutsche Volk gerichtet und keiner tut etwas!

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