Bundesverfassungsgericht: EU-Ermächtigungsvertrag ist mit dem Grundgesetz vereinbar

Von Hans Kohlhase • 1. Juli 2009 • Kategorie: Aktuell
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts

Bei dem Verfahren um den sogenannten Lissabon-Vertrag, also dem EU-Ermächtigungsvertrag, ging es im Wesentlichen darum, ob die Übertragung weiterer Machtbefugnisse an die „Europäische Union“ (EU) das bundesdeutsche Demokratieprinzip und das Prinzip der Gewaltenteilung verletzt. Denn die Kläger begründeten seinerzeit ihre Klage mit einer schleichenden Kompetenzverlagerung hin zur EU, die etwa über die sogenannte Flexibilitätsklausel den bundesdeutschen Gesetzgeber zwangsläufig immer mehr verdrängen würde.
Auch mußten die Richter des Bundesverfassungsgerichts entscheiden, inwieweit sie selbst sich künftig dem „Europäischen Gerichtshof“ (EuGH) unterwerfen wollen. Dem EU-Ermächtigungsvertrag ist nämlich bezeichnenderweise eine verklausulierte „Erklärung“ angehängt, die dem EU-Recht „im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung“ des EuGH Vorrang vor der Rechtsprechung der Mitgliedstaaten einräumt.

Das Bundesverfassungsgericht hätte dementsprechend in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 Geschichte schreiben können, wenn es der demokratiefeindlichen EU-Krake eng umrissene Grenzen aufgezeigt hätte. Ja hätte, aber auf Grund der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts nach Blockparteienproporz mußte von vornherein klar gewesen sein, wie das Urteil aussehen würde. Es konnte zu keiner Zeit einen Zweifel daran geben, daß das Bundesverfassungsgericht den EU-Ermächtigungsvertrag mit einigen Anmerkungen durchgehen lassen und dem Parlament überlassen würde, welche weiteren Kompetenzen an die EU abgetreten werden sollen.

Und genau so kam es am 30. Juni 2009. Damit ist nun der Weg in die Wirtschaftsdiktatur frei, denn auch daran kann es keinen Zweifel geben, Bundespräsident Horst Köhler (CDU) wird nun den EU-Ermächtigungsvertrag ratifizieren.

EU-Kommission - von niemandem gewaehlt

Am Anfang des Urteils zum Lissabon-Vertrag werden von den Karlsruher Richtern bezeichnenderweise Präambel und Artikel 23 des Grundgesetzes zitiert, wonach der Wille Deutschlands zu „einer internationalen Friedensordnung und zur europäischen Integration“ festgeschrieben sei. Dies geschah ganz bewußt, um, wie es „Welt Online“ am Tag der Entscheidung schrieb, den Klägern und „sonstigen Euroskeptikern“ zu zeigen, daß sie nur auf Grund „politischer Vorurteile“ an der Zulässigkeit der Übertragung von nationalen Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen wie die Europäische Union zweifelten. Spätestens hier war schon alles klar.

Das Bundesverfassungsgericht entschied: Die Verlagerung von politischer Herrschaft auf internationale Organisationen ist möglich, und zwar auch jene des Vertrages von Lissabon. Dieses „Reformwerk“, das die EU auf eine neue Rechtsgrundlage stelle und die Integration vorantreibe, sei laut Karlsruhe mit dem Grundgesetz vereinbar.
Der Rest ist Spiegelfechterei, denn die Auflagen, die das Bundesverfassungsgericht machte, ändern absolut nichts am Inhalt des Lissabon-Vertrages!
Eine dieser Auflagen ist eine Stärkung des Bundestages, der umfassender an den „europäischen Rechtssetzungs- und Vertragsänderungsverfahren“ beteiligt werden muß. „Das Grundgesetz sagt Ja zum Lissabon-Vertrag, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung“, sagte der Vorsitzende Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle.

EU-Kommission - Wirtschaftsdiktatur

Weiter meinen die Richter: „Zur Wahrung der Wirksamkeit des Wahlrechts und der demokratischen Selbstbestimmung ist es nötig, daß das Bundesverfassungsgericht darüber wacht, daß die Unionsgewalt nicht mit ihren Hoheitsakten die Verfassungsidentität verletzt und die eingeräumten Kompetenzen überschreitet.“
Das Bundesverfassungsgericht räumt sich damit vermeintlich das Recht einer letztinstanzlichen Kontrolle ein, mit der Überschreitungen der Befugnisse der EU überprüft werden können. Der Verfassungsrechtler Scholz nennt das eine „sensationelle Aussage“, die zu Konflikten mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) führen könne. Das Verfassungsgericht begreife sich nicht – wie im Lissabon-Vertrag vorgesehen – als nachgeordnete Instanz des EuGH, sondern werde dem EU-Gericht künftig „im Nacken sitzen.
Die Europäische Union sei auch mit dem neuen Regelwerk kein Bundesstaat, sondern bleibe ein Verbund eigenständiger Staaten, mit einer souveränen Bundesrepublik.

Das ist natürlich nur für das unwissende Publikum geschrieben, denn der EU-Ermächtigungsvertrag sieht die Entmachtung der Nationalstaaten und deren Gerichtsbarkeiten ausdrücklich vor. Die Karlsruher Richter tun gerade so, als ginge sie das nichts an, daß der EuGH ausdrücklich über dem Bundesverfassungsgericht stehen soll. Daran werden die Anmerkungen aus Karlsruhe, die am Vertragswerk selbst nichts zu bemängeln haben, auch nichts ändern, wenn der Lissabon-Vertrag als heimliche Verfassung in Kraft tritt. Tatsächlich wird die BRD spätestens dann einer sämtlicher Souveränitätsrechte entleerten Staatshülle gleichen.

Anti-Zensur-Massnahmen

Daneben wird die EU zum „Überstaat“ werden, was schon der bisherige Gestaltungswille zeigt. Und es wird sich auch künftig nichts daran ändern, daß in diesem „Überstaat“ demokratisch in keiner Weise legitimierte Kommissionen übernationale Gesetze entwickeln, welche die Marionettenregierungen in den Staatshülsen umzusetzen haben.
Mehr als 80 Prozent der Richtlinien und Gesetze in Deutschland sind bereits EU-Recht. Die frommen Wünsche der Verfassungsrichter sind natürlich allein schon deshalb Makulatur. Sie legalisierten am 30. September 2009 lediglich rückwirkend die bisherige Übertragung politischer Hoheitsrechte auf das europäische Parlament und machten den Weg frei für die weitere Souveränitätsaufgabe. Das einzige, was dem Bundesverfassungsgericht wirklich wichtig ist, ist nicht der Inhalt des monströsen EU-Ermächtigungsvertrages, sondern lediglich das Procedere, das ihn in Kraft setzen soll.
Man könnte sagen, das war’s mit der BRD…

 

Die deutsche Fassung des Ermächtigungsertrages finden Sie hier.

 

 

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14 kommentare zu »

  1. In einem normalen, nicht von einigen wenigen Wirtschafts- und Medienbossen gesteuerten Staat, wäre eine Volksabstimmung in so entscheidenden Fragen, wie der Souveränitätsabtretung an eine fremde Macht eine pure Selbstverständlichkeit.

    Leider würde uns dies in der BRD nichts nützen, denn die Systemmedien ziehen am selben Strang wie die EU-Befürworter. Kritik wird ausgeblendet und so der Wahlbürger manipuliert. Es gilt der Grundsatz: Wer die Medien beherrscht, beherrscht die Massen. Und die Massen stimmen dann, wie gewünscht, ab.

    Der Grundgesetz-Gerichtshof der BRD, fälschlich als Bundesverfassungsgericht bezeichnet, ist mindestens blauäugig, wenn nicht mehr, wenn er glaubt den EU-Wahn kontrollieren oder wenigsten eingrenzen zu können. Die Richter werden bei Bedarf einfach entsprechend ausgetauscht und schwuppdiwupp sprechen sie das Recht ihrer “Einsetzer”.

    Die EU-Befürworter sind sich der Verantwortung für ihr Volk nicht bewußt und dienen einzig wirtschaftlichen Interessen. Es wird allerhöchste Zeit, daß sich die EU-Gegner zusammenschließen und endlich richtig wehren!

    Ich habe keine Lust als Deutscher so zu enden, wie die Indios in Amerika. Deutscher Michel, wach endlich auf!!!

    Herzliche Grüße, U-179

  2. Artikel 20

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Ab jetzt haben wir nicht nur das Recht, sondern absolut die Pflicht, Widerstand zu leisten.
    Wahlen werden da nicht mehr weiter helfen, Europa wird wohl knietief im Blut waten.

  3. Hallo U-179,

    Sie wünschen „Michel wach auf“? - Welch frommer Wunsch.
    Erwartungsgemäß zeigt doch das Urteil, dass es dem Spaß- und Gutelaunemichel nicht im Entferntesten interessiert, wer oder was über ihn bestimmt. Da hat er die Einstellung eines Sklaven, dem es egal ist, wer sein „Massa“ ist; Hauptsache er hat genug zu Fressen - und…. eine Frau.
    Das Urteil bestätigt doch dem BRD-Regime, dass es ohne Not deutsche Souveränitätsrechte des deutschen Volkes an eine nichtdeutsche Organisation abgegeben hat (wenn es sich hier auch erstmal nur um Scheinsouveränitätsrechte handelt), die sie sich nun (zähneknirschend und mit großer Entschuldigungsgeste gegen über seinen Herren) zurückholen muß. - Das Abgeben hoheitlicher Macht an Fremde aber ist Landeshochverrat!
    Doch die Justiz als Bestandteil der BRD-Abwicklungsgesellschaft deckt zwar den Tatbestand auf, schaut aber dem verbrecherischem Treiben der politkriminellen Landesverräter weiterhin tatenlos zu; so, als ob ein erwischter Dieb mit der Rückgabe des Diebesgutes strafrechtlich entlastet ist. - Und der BRD-Konsumidiot lässt dies, ohne auch nur aufzumucken, einfach geschehen; im Gegenteil, an dem Tag der Verkündigung des Versklavungsgesetzes feierte er:
    - den Gewinn der Muku-BRD-EU-Fußball Meisterschaft durch Neger, Araber, Muselmanen und Quotenrestdeutschen. Die Namen der von Michel bewunderten und als Talente empfundenen Gladiatoren auf der BRD-Seite heißen Khedira, Aogo, Castro, Ben-Hatira, Dejagah, Özil, Boateng u.a, die gegen das kolonisierte Kleinbritannien um Onuoha, Muamba, Agbonlahor gewonnen haben.
    Ist es angesichts dieser Umstände ein Wunder, dass der BRD-Massentrottel sich nach der Herrschaft der Bereicherer und einer eigenen Rolle des sich vor seinem Herrn im Staub kriechenden Hundes sehnt?

  4. …..und Sie sind wieder einen Schritt näher an der “ONE-WORLD-REPUBLIC”…….scheiß Rothschild’s Freimaurer und Co.

  5. Ich habs doch gesagt - das BvfG steckt mit den Verbrechern unter einer Decke. Selbstverständlich; es gehört schließlich zum BRD System. Jetzt wird auch V.Klaus klein beigeben oder man wird ihn verunfallen - der Ärmste. Bleiben noch die Polen, Irland und evtl. die Engländer. Und wenn durch die nicht ein Wunder passiert, dann ist aus die Maus.
    Dann hilft wirklich nur noch eine extrem starke nationale Partei die den Ausstieg aus der kriminellen EU bewerkstelligen kann. Ich hoffe der Allmächtige läßt mich solange auf der Erde verweilen, daß ich dieses Schauspiel dann noch leibhaftig miterleben darf.

    Ich hoffe uns ist bewußt, daß nach dem Anwerfen des Ermächtigungsgesetzes die EU um beliebig viele Mitgliederstaaten erweitert werden kann und die müssen noch nicht einmal in Europa liegen. Z.B. würden Länder die an Syrien angrenzen kein Problem für die Aufnahme mehr darstellen.

    Mir wird schlecht…….ich glaub ich muß gleich kotzen.
    Aber ob ich kotzen muß oder nicht stört weder Charlotte K. noch Angela M.

  6. Lieber Mitstreiter Mönch Gregor,

    ohne Zweifel, Sie haben absolut Recht. Allerdings kann die Antwort auf Ihre Fragestellung nicht lauten: Wir fügen uns in unser scheinbar unvermeidliches Schicksal. Nein, ganz im Gegenteil!

    Wir müssen endlich anfangen wirksame Konzepte zu entwickeln, denn das Fehler jener ist die Ursache für den rasenden Fortschritt der Deutschenhasser und -vernichter. Nur das ständige Aufzählen der Verbrechen und Unzulänglichkeiten der BRD-Systemlinge allein reicht eben nicht. Schaffen wir Strukturen, damit wir zum ebenbürtigen Gegner werden. Das Recht ist auf unserer Seite!

    MkG.,
    U-179

  7. Nicht das Schweinesystem ist unser Feind, sondern ein sehr großer Teil der eigenen Landsleute, die sich alles gefallen lassen wie die Opferschafe. Meine Wut auf die politischen Volksverräter ist unverändert groß, doch die Wut auf den verblödeten Teil dessen, was mal als Volk galt, wächst permanent.

  8. Lieber Mitstreiter Wolf K,

    vordergründig haben Sie natürlich Recht. Aber ist es wirklich ein Wunder, daß der Großteil des deutschen Volkes abstumpft? Ich glaube nicht, denn die Systemlinge, mit ihren Medien, leisten ganze Arbeit. Dies müssen wir uns eingestehen, ob es uns gefällt oder nicht. Damit wir uns richtig verstehen, ich habe auch einen gewissen Zorn auf die uninformierte willfährige Masse. Aber den Uninformierten deswegen hassen? Nein, dies ist der falsche Lösungsansatz.

    Wir müssen die Wurzeln des Übels bekämpfen. Rechnen lernen, ohne Mathematikbuch, ist sehr schwierig. So verhält es sich auch mit Geschichte, wenn Sie nur einseitige Informationen bekommen, dann wissen Sie nur jenes was Sie wissen sollen. Wenn Sie nicht wissen wonach Sie suchen sollen, werden Sie die Wahrheit nicht finden. Sie verstehen was ich meine.

    Ein Weg ist die ständige Aufklärung, solange dies noch möglich ist. Projekte, wie Radio Freiheit, helfen dabei. Dies ist natürlich nur der erste Schritt, wie ich weiter oben schon sinngemäß schrieb: Wir müssen unseren Frust überwinden, Gleichgesinnte finden, uns vernetzen und dann Konzepte erarbeiten. Nur so geht es!

    Lieber Mitstreiter Wolf K, überwinden Sie Ihre Wut und bringen sich produktiv in die Deutschlandbewegung mit ein. Unser Volk schläft, wecken wir es!!!

    MkG.,
    U-179

  9. Das Bundesverfassungsgericht hat nur bestätigt, dass wir Deutschen in unserem Land nichts zu sagen haben. Alle Macht dem Volke! Welchem Volke?
    Wir sind Sklaven des Kapitals.

  10. Wenn man so in die Vergangenheit blickt, war doch immer wieder festzstellen, daß sich während der Kolonialzeit die Völker der sog. “dritten Welt” gegen ihre Eroberer zur Wehr setzten, wenn zum größten Teil auch ohne Erfolg. Sie verteidigten ihr Territorium aber buchstäblich bis zum letzten Blutstropfen und bekamen erst im vergangenen Jahrhundert, zumindest teilweise, ihre Unabhängigkeit wieder. Warum schauen wir Deutsche tatenlos zu, wie unser Territorium fotschreitend von Türken und anderen Islamisten erobert wird? Sicherlich haben wir keine “Häuptlinge” in Berlin, welche an einer Verhinderung der islamischen Invasion in unserem Land interessiert sind. Stattdessen soll ein EU-Reformvertrag her, welcher nur dazu dient, unsere Souveränität noch mehr einzuschränken, als es bisher ohnehin schon der Fall ist. Wir werden wahrscheinlich noch vor den Bundestagswahlen ein sogenanntes “Begleitgesetz” haben, welches die Ratifizierung des EU-Vertrages ermöglicht. Wenn unsere Politiker auch sonst nicht die Schnellsten sind wenn es um wichtige Entscheidungen für unser Volk geht, aber mit der weiteren Vernichtung unserer Nation haben sie es brandeilig. Wenn dieser Vertrag erst einmal gegen den Willer der Bevölkerung durchgepeitscht ist, ist der EU-Beitritt der Türkei und die damit einhergehende Überfremdung unseres Landes nur noch eine Frage der Zeit. Die fairste Lösung wäre gewesen, wenn die Karlsruher Richter die Zustimmung zum EU-Vertrag von einer Volksabstimmung abhängig gemacht hätten. Machen wir also den 27. September zum Tag der Volksabstimmung und geben denjenigen Parteien unsere Stimme, welche unserer Mitgliedschaft in der EU, sowie dem Vertrag von Lissabon ablehnend gegenüber stehen!

  11. U-179

    Selbst wenn ich meinen Landsleuten eindeutige Beweise für den an uns begangenen Verrat vorlege, kommt nichts als Gleichgültigkeit zurück (von einigen ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, die dann auf die richtige Seite schwenken). Das Gutmenschtum ist nun Bestandteil des Volkes geworden. Und Gutmenschtum ist erwiesenermaßen eine Krankheit! Den meisten geht alles am A…. vorbei (O-Ton Ungerechtigkeitsministerin Zypries, SPD). Der Konsumrausch gepaart mit einer katastrophalen “Bildungs”politik hat sie blind gemacht gegenüber den überall lauernden Gefahren.

  12. Das Begleitgesetz ist kein Vertrag zwischen 2 Parteien, sondern weiter nichts als nichts. Die können soviele Begleitgesetze schreiben, wie die wollen, solange die im EU-Vertrag nicht eingeschrieben und von allen ratifziert worden sind, bestehen die eigentlich gar nicht.
    Ähnlich dem, was man den Iren versprochen hat…versprochen. Deswegen waren auch alle Minister mit dem Urteil zufrieden (?! hört , hört). Der Plan ist die AUFLÖSUNG der Nationalstaaten; nicht dass einzelne Staaten ausscheren dürfen oder Sonderrechte bekommen. Wo kämen wir denn da hin?
    Man stelle sich nur das Chaos vor, jeder Staat kann letztlich machen was er will. Wenn Du Sonderrechte hast, dann will ich auch welche. Speziell im Falle Deutschland. Glaubt ihr etwa die Richter sind nach all dem Staub, der aufgewirbelt wurde und alles im Vertrag bis ins kleinste Detail vorgekaut wurde, so blind und blauäugig gewesen. ?!
    Hab ich doch gesagt, auch Richter sind Staatsdiener (Vasallenhiwis) Hollywood en miniatuere.
    Habe aber die Hoffnung noch nicht aufgegeben, wenn auch der Deutsche eigentlich direkt im Moment nicht viel machen kann; es gibt aber rabiatere Staaten mit Bürgern die sich nicht gern versklaven lassen. Die Lunte ist gelegt - wehe wenn sie gezündet wird.

  13. Das Verfassungsgericht legt Einspruch ein und dieser ist bekräftigt worden.
    wobei es sich nur um gramatische Fehler handelt.

    Das Geld wird abgezogen, der Geist erhält Gefängnis. Jedenfalls hat die BRD-Regierung seid 40 Jahren alles daran gesetzt, daß zu zerstören, welches deutschen Ursprung besitzt!
    Das ist die Tatsache, meine Damen und Herren!

  14. Lieber Mitstreiter Wolf K,

    Ihre Erfahrungen, bezüglich der Gleichgültigkeit einiger Landsleute, haben wohl die Meisten schon machen müssen, dies ist zwar nicht schön, lässt sich aber leider nicht ändern. Gleichgültigkeit oder besser Mitläufer hat es immer gegeben und wird es auch immer geben und dies ist leider auch nicht zu ändern. Allerdings: Die Mitläufer von heute, sind die Mitläufer von morgen! Beispiele dafür gibt es zur Genüge.

    Wie gesagt: Es ist an uns, wirksame Konzepte zu erarbeiten. Dies wird uns aber nur gelingen, wenn wir nicht mehr nur als Einzelkämpfer in Erscheinung treten, denn Einzelkämpfer werden früher oder später resigniert aufgeben müssen.

    Der vermeintliche Erfolg der Volksverräter verbirgt sich in nur einem einzigen Satz, der da lautet: Einigkeit macht stark! Und dies haben sie uns (noch) voraus. … Leider!

    MkG.,
    U-179

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