Duisburg: Türke wollte geistig und körperlich Behinderte vergewaltigen

Von Friedeburg • 15. Juni 2009 • Kategorie: Ausländerkriminalität

Vor dem Amtsgericht Duisburg Stadtmitte wurde am 9. Juni 2009 der 63-jährige Türke Orkan Y. wegen versuchter Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten - natürlich - auf Bewährung verurteilt.

Die Tat, bei der es letztlich nicht zum Vollzug des Geschlechtsverkehrs kam, spielte sich laut „Der Westen“ vom 10. Juni 2009 in einem Park in Beeck ab. Bei dem 27-jährigen Opfer handelte es sich um eine geistig und körperlich behinderte Duisburgerin. Der Türke hatte das Opfer schon vor dem Tattag am 2. Dezember 2007 mehrfach angesprochen, so daß Täter und Opfer sich bereits flüchtig kannten.

Am Tatabend gegen 21.20 Uhr sprach der Türke sein Opfer erneut an und drängte es in eine Nische eines anliegenden Gebäudes. Er entkleidete die wehrlose junge Frau, legte ihr eine Jacke über den Kopf, hielt ihre Hände fest und versuchte den Beischlaf zu vollziehen, was ihm jedoch nicht gelang.

Der Angeklagte, dessen „geistiges Vermögen arg limitiert ist“, erklärte über seinen Verteidiger, daß er „den Unwillen als Spiel” empfunden habe. „Zudem war er so erregt, daß er darauf keine Rücksicht genommen hat”, erklärte der Verteidiger des Angeklagten.

Der Türke kann sich dafür bedanken, daß es in der gutmenschlichen BRD vor Gericht grundsätzlich einen Ausländerbonus gibt. In einem normalen Staat würde man gewiß ganz anders mit solch einem Schwein verfahren…

 

 

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Ein Kommentar zu »

  1. Mit der geistigen Behinderung ist ja eigentlich eine Grundvoraussetzung für den freiwilligen Kontakt mit einem Kulturbereicherer erfüllt.
    Das dürften die mildernden Umstände gewesen sein, die zu einer Bewährung führten.

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