Wehrhafte Demokratur: Opposition soll finanziell ausgetrocknet werden

Von Claudia Maschke • 19. April 2008 • Kategorie: Aktuell

Schnauze voll von den Etablierten

Besonders stark für ein erneutes Verbotsverfahren gegen die oppositionelle NPD hatten sich die Sozis Holger Hövelmann, Innenminister von Sachsen-Anhalt, und Ehrhart Körting, seines Zeichens Berliner Innensenator, gemacht. Und zwar in einer Form, daß man sich auf Grund ihres zur Schau getragenen Engagements durchaus vorstellen kann, daß sie in den eigenen vier Wänden in den Teppich beißen, wenn ihnen wieder einmal eine NPD-Laus über die Leber läuft.
Körting flehte sogar am 20. März 2008 nach Aussage des Berliner „Tagesspiegels“ auf einer Tagung förmlich um ein NPD-Verbot: „Wenn man die NPD nicht verbietet, wen will man dann eigentlich sonst verbieten?“
Auf den Gedanken, daß man in einer Demokratie, die diesen Namen auch nur annähernd verdient, mißliebige Parteien nicht verbietet, sondern deren Argumente durch eigene, bessere entkräftet, kommen Neo-Stalinisten natürlich nicht. Und da muß man sich natürlich auch nicht die Frage stellen, was Typen wie Körting machten, wenn man sie nur ließe, wie sie mutmaßlich wollten.

Kein bißchen besser sind, was das Wegbeißen mißliebiger politischer Konkurrenz betrifft, CDU und CSU – nur etwas feiger und möglicherweise verschlagener. So meinte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble am 17. März 2008 während der Innenministerkonferenz zu einem möglichen neuen NPD-Verbotsverfahren: “Verfassungsfeindlichkeit allein erfordert die Beobachtung durch den Verfassungsschutz, reicht aber nicht für ein Verbotsverfahren.“
Wie hingegen Verfassungsfeindlichkeit auf Staatsebene aussehen könnte, verdeutlichte Niedersachsen Innenminister Uwe Schünemann (CDU). Wenn man die NPD nicht so ohne weiteres und schnell verbieten kann, dann will man sie ebenso undemokratisch „finanziell austrocknen“, um deren politischen Handlungsspielraum auf diese Art einzuschränken.

Ehrhart Körting

Entsprechend hatte Schünemann kürzlich ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um prüfen zu lassen, ob und wie „verfassungsfeindliche“ Parteien von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden können. Der hannoversche Staatsrechtler Professor Volker Epping wurde mit der Expertise beauftragt, die im Oktober vorliegen soll. Epping meinte am 14. April 2008 in den NDR-Nachrichten, hier werde juristisches Neuland betreten. Das Grundgesetz sehe bisher als letzten Schritt ein Parteienverbot vor. Warum, so Epping, “soll nicht unterhalb dieser Schwelle eine differenzierte Parteienfinanzierung gewissermaßen als milderes, weniger einschneidendes Mittel möglich sein”. Es müsse geprüft werden, ob dazu das Grundgesetz geändert werden müsse.

Schünemann sagte, die staatliche Finanzierung extremistischer Parteien könne nicht durch ein einfaches Gesetz beendet werden. “Hier muss man über eine Verfassungsänderung nachdenken”, so der Minister. Am Ende solle der Bundestagspräsident über den Ausschluß extremistischer Parteien aus der Finanzierung entscheiden. Damit werde die Strategie der Innenministerkonferenz fortgesetzt, neben der hohen Hürde des Verbots auch das rechtliche Instrumentarium darunter zu prüfen. Schon drollig, die etablierten Parteien des Bundestages sollen also über den Bundestagspräsidenten quasi darüber befinden, welche Opposition sie zulassen und welche nicht. Und wenn eine Opposition nicht so spurt, wie die augenblickliche Mehrheit es will, dann gibt es kein Geld. Wie es scheint, wäre das sozusagen Demokratie in Reinkultur.

Nun gibt es aber immer noch ein Grundgesetz, ob es den Etablierten nun paßt, oder nicht. Artikel 21, Absatz 1 des Grundgesetzes besagt: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“
Nicht mehr und nicht weniger. Daß sich die etablierten Parteien den Staat zur Beute machten, ist also keineswegs durch das Grundgesetz gedeckt.
Ebenso wenig sieht das Grundgesetz vor, Parteien ungleich zu behandeln, sofern sie legal sind. Jede Partei, die nicht aufgrund einer nachgewiesenen Verfassungswidrigkeit verboten ist, hat nach Maßgabe des Parteiengesetzes einen Anspruch auf staatliche Mittel, um eben an der Willensbildung des Volkes teilnehmen zu können.

Uwe Schünemann

Maßgeblich für die Höhe dieser staatlichen Fördermittel ist die jeweilige “Verwurzelung in der Gesellschaft” gemessen an den bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielten Stimmen, der Summe ihrer Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie der Höhe der durch sie eingeworbenen Spenden. Danach werden nach einem komplizierten Schlüssel die Zuschüsse aus der Parteienfinanzierung berechnet.
Die vom Staat gezahlte Summe an alle Parteien darf jährlich maximal 133 Millionen Euro betragen. Die staatlichen Mittel an eine Partei sind hierbei maximal so hoch, wie die Einnahmen der Partei aus anderen Quellen. Von diesen maximal 133 Millionen Euro für die Parteienfinanzierung erhielt nun gemäß Berechnungsverfahren die NPD als legale Partei unter vielen im Jahre 2007 gerade einmal 1,6 Millionen Euro.

Wie man sieht, scheren sich Leute wie Uwe Schünemann, der ja immerhin ein Innenminister ist, kaum um das Grundgesetz und andere Ausführungsgesetze, wenn es gilt, die nationale Opposition zu bekämpfen. Und es ist offenkundig, daß die Pläne, eine legale Partei mit Sondergesetzen „finanziell auszutrocknen“, nicht nur verfassungsfeindlich, sondern auch verfassungswidrig sind.
Wenn in verfassungswidriger Weise eigens ein Anti-NPD-Gesetz geschaffen werden soll, das diese Partei trotz entsprechender Wahlerfolge zu Unrecht nicht an der Parteienfinanzierung teilhaben läßt, dann demaskiert sich das System, das offenkundig der Diskriminierung des Volkswillens bedarf.

Nun ist das ständige Verbotsgerede um eine Ein-Prozent-Partei im Grunde schon ein Armutszeugnis für das Regime. Auch die Pläne zur verfassungswidrigen „finanziellen Austrocknung“ einer legalen Partei werfen kein gutes Licht auf die wirkliche Argumentationskraft der Etablierten. Aber man ist, man glaubt es kaum, mancherorts schon weiter. In Mecklenburg-Vorpommern wurden in diesen Tagen korrekt nominierten NPD-Landratskandidaten von den Wahlausschüssen unter Berufung auf eine behauptete Verfassungsfeindlichkeit der Partei in einem Akt offenen und vorsätzlichen Rechtsbruchs die Kandidaturen untersagt. Das nennt man dann wohl „wehrhafte Demokratur“?

3 kommentare zu »

  1. Aha……”extremistische” Parteien sollen ausgeschlossen werden…….interessant.
    Wann dürfen wir dann “die Linke” im Club begrüßen? Wohl nie, denn die wird ja noch von Figuren, wie Ypsilanti gebraucht, die mit ihrem Komplizen Beck nicht mehr genug des Volkes in den Abgrund zu reißen vermögen….heißt ja nicht, das die Deutschen nun endlich erwachten.
    Ob Verbotsgerede oder Schläge unter die Gürtellinie per Finanzentzug, ob mit NPD oder sonnsteiner Partei, die spitzeldurchtränkt irgendwelche Schlagzeilen macht….des Volkes Murren, grollgemischt, wächst, und es wird bald spannend………mich selbst sorgt inzwischen mehr die Zeit nach dem unvermeidbaren Zusammenbruch…..Der Sttreit ums schmutzige Erbe……werden die ….ähem…”Befreier” wiederum regeln, wie´s in Deutschland läuft? wieviele Kampfgruppen können die Irak-geplagten Amis noch entbehren? es müssten einige sein, denn der Fall der BRD wird mit dem der EU einhergehen……angebliche CIA-Prognosen schwafeln von Bürgerkriegen innerhalb Europas….wie kleinlich nimmt sich da die Sorge um den Finanzentzug für die NPD aus….wer jahrzehntelang nicht in der Lage ist, sich ordentlich festzubeissen, der hat, wie ich denke, eh verloren….dennoch sind die Filme der Redebeiträge der sächsischen NPD sehr interessant….meine Achtung den tapferen Rednern. Nein, ich selbst mache mir deshalb keine Sorgen um den Finanzhaushalt der Parteien….vielmehr sollte jeder EINZELNE Deutsche in seinem Umfeld auf seine Volksgeschwister einwirken, Gleichgesinnte suchen, dazu braucht er kein Geld………

  2. Wenn wir die aufgetakelte Hure BRD, die sich tatsächlich ohne jegliches Schamgefühl als Demokratie bezeichnet, abschminken, so können wir die real existierende Staatsform als Oligarchie in klassischem Sinne ( nach Platon) entlarven. Im Namen der Demokratie ist eben alles möglich, man handelt schließlich im Sinne des Volkes, fragt sich nur im Sinne wessen Volkes ?!

  3. Gibt es da nicht noch den Artikel 20 Abs. 4 GG
    Ich zitiere: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist..
    Wenn nun mit zweierlei Maß gemessen wird und das Grundgesetz der Willkürmaßnahmen div. Kräfte ausgesetzt ist, haben doch alle Deutschen das Recht auf Widerstand. Der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 GG ist ein unabänderlicher Rechtsgrundsatz. Nur totalitäre, diktatorische Scheindemokratien greifen zu Ungleichbehandlungen im Rechtssystem. Wenn nun das Grundgesetz so angepasst werden soll, dass Gesetze “Lex-NPD” möglich sind, wird der Rechtsstaat ad absurdum geführt.
    Sollte diese Regelung tatsächlich in das Grundgesetz aufgenommen werden, stellt sich die Bundesrep. Deutschland auf die selbe Stufe mit Ländern, die sie ständig der Menschenrechts- und Demokratieverletzungen bezichtigt. Dann wäre dies ein Fall für den EuGH für Menschenrechte. Anfänge wie das Nichtzulassen von Oppositionellen haben in Mecklenburg-Vorpommern bereits begonnen. Es bleibt zu hoffen, dass das deutsche Volk, dass viel zu lange bereits diesen falschen Götzen traut, aufwacht.

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