BRD-Justiz: Merkwürdig mildes Urteil für „El Presidente“

Von Hans Kohlhase • 6. März 2008 • Kategorie: Aktuell

El Presidente mit Anwalt - Bald wieder frei

35 Monate hat es gedauert, bis der als “El Presidente” bekannte Mahmud al-Zein, dessen Name, Herkunft und Alter umstritten sind, wegen illegalen Rauschgifthandels bestraft wurde. Mahmud al-Zein bekam äußerst milde vier Jahre und drei Monate.
Die 35. Große Strafkammer in Berlin verurteilte „El Presidente“ schließlich wegen Beteiligung am Handel mit 1.350 Gramm Kokain und zehn Kilogramm Haschisch.
Und wie dieses Goldschätzchen der „multikulturellen Gesellschaft“ nun auch immer wirklich heißen mag, dieser Abschaum der Menschheit galt bis zu seiner Verhaftung als einer der einflußreichsten Kriminellen der fremdländischen Drogenmafia in Berlin.

Nein, Mahmud al-Zein ist nicht irgendwer: Mit Autorität und hartem Durchgreifen hatte sich der offiziell arbeitslose Sozialhilfeempfänger nach Polizeierkenntnissen seinen Platz als Hauptstadt-Pate „erarbeitet“. „El Presidente“ war und ist vermutlich noch immer ganz maßgeblich am Drogenhandel und an Schutzgelderpressungen mit Umsätzen in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe beteiligt.
“Ich habe den Leuten in Berlin bewiesen, was der richtige Weg ist”, tönte al-Zein schon einmal vor Fernsehkameras.

Dabei stand am Anfang für al-Zein wie bei so vielen Hätschelkindern einer kranken Politik 1982 die Einreise als Asylbewerber. Als “staatenloser Moslem” stellte er seinen ersten Asylantrag, der 1984 abgelehnt wurde. Da er zu diesem Zeitpunkt keinen gültigen Paß besaß, konnte der Mann, der sich zunächst als Libanese und später als Kurde bezeichnete, nicht ausgewiesen werden. Im Juli 1988, al-Zein war inzwischen straffällig geworden und im Besitz neuer Papiere, wurde seine Ausweisung per Gericht beschlossen. Doch wieder entzog er sich der Justiz: Zwar landete “El Presidente” nach seiner Entlassung aus der Jugendstrafanstalt in Abschiebehaft, und zwei weitere Asylanträge wurden abgelehnt, eine Abschiebung scheiterte jedoch stets an der Tatsache, daß der inzwischen der Körperverletzung, des Diebstahls und Rauschgifthandels überführte Libanese keinen Paß vorweisen konnte.

al-Zein bei seiner Verhaftung

Das hinderte ihn und seine Familie jedoch nicht, seinerzeit monatlich 4000 DM Sozialhilfe zu kassieren, bis das Bezirksamt Schöneberg die Zahlungen einstellte, weil die Polizei klare Anhaltspunkte dafür hatte, daß der Libanese Teil der organisierten Kriminalität war. Doch „El Presidente“ hatte schon immer genügend Geld für teure Rechtsanwälte, die auch in diesem Fall dafür sorgten, daß das Verwaltungsgericht die Fortzahlung anordnete.

Es ist übrigens am 5. März 2008 nicht das erste Mal gewesen, daß „El Presidente“ wegen eines Drogendeliktes verurteilt wurde. 1998 gab es wegen Beihilfe zum Drogenhandel mit zweieinhalb Jahren auch schon einmal ein merkwürdig mildes Urteil. Aber das scheint bei Leuten wie „El Kanako“ in Berlin so üblich zu sein. Da tanzt dann auch das am 5. März 2008 gefällte Urteil nicht aus der Reihe.
Ganz offensichtlich ist es der sogenannte Rechtsstaat selbst, der die Bestrafung Schwerstkrimineller verhindert, aber nur wenn es sich um den fremdländischen Abschaum der Menschheit handelt. Dieser wird nicht nur nicht abgeschoben, sondern bekanntermaßen mit aller Nachsicht und Milde behandelt, die ein ethnischer Deutscher kaum erwarten darf.

Das ganze Verfahren spricht diesbezüglich Bände. Da werden im April 2005 elf Türken bzw. Araber in Neukölln festgenommen, deren Prozesse zwischen März und Juni 2006 platzen, weil es die Verteidigung schafft, die Richter wegen Befangenheit ablehnen zu lassen.
Nach Beginn des zweiten Prozesses im September 2006 wurden die Beschuldigten nach 18 Monaten Untersuchungshaft am 9. Dezember 2006 freigelassen, weil nach Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch die Verteidigung dieses im Oktober 2006 urteilte, daß die Länge der Untersuchungshaft die Angeklagten in ihren Grundrechten verletze.
Das Berliner Kammergericht und das Landgericht hatten danach zwar noch einmal die Fortdauer der Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr angeordnet, weil die zu erwartenden Strafen von bis zu 15 Jahren eine Aussetzung der Untersuchungshaft nicht zuließen, beugten sich aber dann wenig später dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und ließen Mahmud al-Zein und seine Spießgesellen laufen.

Mahmud al-Zein, ein Ehrenmann durch und durch

Das ganz Verfahren wurde so fast drei Jahre bis zum jetzigen Urteil verschleppt, wenn man einmal den Zeitraum zwischen der Festnahme und Verurteilung des „El Presidente“ zugrunde legt.
Und auch seine Strafe ist ein Witz. Bei den vier Jahren und drei Monaten, die man diesem Kulturbereicherer trotz aller mildernden Umstände nicht ersparen konnte, werden wohl neun Monate der Untersuchungshaft angerechnet. Bleiben dreieinhalb Jahre, von denen er entsprechend der 2/3-Regel etwa 27 Monate absitzen muß. Es ist auch zu erwarten, daß er den letzten Teil seiner Strafe als „Freigänger“ verbringen darf. Nicht schlecht für einen “El Presidente” des Drogenhandels. Dieser wird sich schieflachen und wenn er wieder frei ist, möglicherweise erneut Sozialhilfe beantragen - denn er weiß mittlerweile, wie dumm die Deutschen sind.

Im vorliegenden Fall gab es noch eine Absprache mit der Staatsanwaltschaft, wonach der Angeklagte eine Woche vor dem Urteil seine Beteiligung an Geschäften mit Kokain und Haschisch aus den Niederlanden eingeräumt hatte. Er gab also nur das zu, was ihm schon nachgewiesen werden konnte.
“Spät, aber sehr wertvoll”, kommentierte Richter Ralph Ehestädt das Geständnis und gewährte erheblichen Strafrabatt.

Es zeigt sich einmal mehr, wenn wir einmal den Charme des Geldes nicht in unsere Überlegungen einbeziehen wollen, daß die Justiz offenbar schlichtweg Angst vor diesen ausländischen Verbrechern haben muß. Das wird sicher Hauptgrund des „Deals“ zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung gewesen sein, denn den Juristen ist bewußt, daß es sehr gesundheitsschädlich sein kann, ausländische Schwerverbrecher angemessen hart zu bestrafen. Und wenn es für bestimmte Delikte nicht Mindeststrafen gäbe, dann wäre wohl unser türkisch-libanesisch-kurdischer Rauschgiftgroßhändler gar nicht verurteilt worden. Das alles soll man noch verstehen, wenn gleichzeitig kleine Steuerhinterzieher mit demselben Strafmaß bedacht werden wie „El Presidente“ Mahmud al-Zein? Hier, in der realexistierenden BRD, ist ganz offensichtlich überall der Wurm drin.

3 kommentare zu »

  1. Sehr treffende Kommentierung, weiter so.

    Herzliche Grüße
    U-179
    http://www.Volk-und-Heimat.de

  2. na ja, die Justiz verdient doch mehr, wenn so einer frei herumlaeuft. Die Drogen Gelder werden doch sicher in arbeitsplaetze für Frauen investiert (nu…, prostituon etc.)
    Ebenso im KFZ Handel werden Jobs geschaffen.
    Die Juristen wären doch traurig, wenn das beendet würde.
    Bitte habt doch mehr Verstaendnis für Juristen die nicht ohne Grund
    Oft mit dem hörizontalem Gewerbe verglichen werden.
    Jetzt investieren die sogar in Immobilien neben dem Strassenstrich
    In Dortmund. So kann man sich verwoehnen lassen während das
    Auto repariert wird. Die neue Werkstatt befindet sich in der Juliusstr 11
    In Dortmund.
    Eine tolle Geschaeftsidee.

  3. das ist ein affe

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